AGB – Superintelligenz GmbH · Stand: März 2026
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Superintelligenz GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“). Wenn Bestimmungen von etwaigen Zusatzverträgen mit Bestimmungen dieser AGB in Konflikt stehen, haben die Bestimmungen der Zusatzverträge Vorrang.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind in EUR und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Angebotsgültigkeit beträgt 30 Tage ab Erstellung, sofern nicht anders angegeben.
Wir verrechnen ein Kilometergeld in Höhe von 0,80 Euro pro gefahrenen Kilometer (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer). Die Abrechnung erfolgt auf Basis der kürzesten fahrbaren Strecke.
Im Erstangebot ist eine Review-Runde inkludiert. Weitere Anpassungen oder Änderungen werden zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.
Die Verrechnung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Projektphase bzw. nach Leistungserbringung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
3. Stornierung Projektleistungen
Der Auftraggeber kann das Projekt jederzeit schriftlich kündigen. Es gelten folgende Regelungen:
a) Vor Projektstart (d. h. vor Beginn der ersten Leistungserbringung): Kostenlose Stornierung, sofern die Kündigung mindestens 10 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin erfolgt.
b) Nach Projektstart: Alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen werden vollständig in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 20 % der beauftragten, aber noch nicht erbrachten Leistungen berechnet.
c) Bereits beauftragte Drittleistungen (z. B. Lizenzen, externe Dienstleister, gebuchte Infrastruktur) sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu tragen.
4. Stornierung Workshops und Trainings
Für Workshops, Trainings und vergleichbare termingebundene Veranstaltungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
a) Stornierung oder Verschiebung bis 4 Wochen vor dem Termin: kostenlos.
b) Stornierung zwischen 4 Wochen und 5 Werktagen vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Kosten.
c) Stornierung ab 5 Werktagen vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Kosten.
Wird ein stornierter Workshop innerhalb von 3 Monaten nachgeholt, entfallen die Stornogebühren. Die Verschiebung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.
Die Auftragnehmerin schuldet bei Beratungsleistungen eine fachgerechte Durchführung (Dienstleistung), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere liegt die Verantwortung für die operative Umsetzung von Empfehlungen und den produktiven Einsatz von KI-Tools beim Auftraggeber.
6. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung.
Werden angeforderte Zulieferungen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung bereitgestellt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber auf die drohende Verzögerung hinweisen.
Bleibt die erforderliche Mitwirkung trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung aus, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
7. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Mit vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte an den im Projekt erstellten, auftragsspezifischen Ergebnissen auf den Auftraggeber über, sofern nicht anders vereinbart. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin (Eigentumsvorbehalt).
Vorbestehendes geistiges Eigentum der Auftragnehmerin — insbesondere Methoden, Frameworks, Templates, Workshop-Formate und wiederverwendbare Bausteine — verbleibt bei der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erhält hieran ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht im Rahmen des beauftragten Projekts.
Eingesetzte Drittanbieter-Lizenzen (z. B. Cloud-Dienste, API-Zugänge, KI-Modelle) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen des Anbieters.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Projekt mit Zustimmung des Auftraggebers als Referenz zu nennen. Eine anonymisierte Darstellung zu Portfolio- und Marketingzwecken ist auch ohne gesonderte Zustimmung zulässig.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Projekts bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke des Projekts zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Projekts und 3 Jahre über dessen Beendigung hinaus.
Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, anonymisierte Erkenntnisse und methodische Erfahrungen aus Projekten für die eigene fachliche Weiterentwicklung zu nutzen, sofern keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber möglich sind.
9. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der jeweils geltenden Fassung.
Sofern im Rahmen des Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Beim Einsatz von KI-basierten Tools und Cloud-Diensten im Rahmen der Leistungserbringung informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber über die eingesetzten Dienste und deren Datenverarbeitungspraxis. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Eingabe personenbezogener Daten in KI-Systeme den internen Datenschutzrichtlinien und geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
10. Haftung
Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf die Höhe des jeweiligen Netto-Auftragswertes beschränkt. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird keine Haftung übernommen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Ergebnisse oder Ausgaben von KI-Systemen, die im Rahmen des Projekts eingesetzt oder empfohlen werden. Die Verantwortung für Entscheidungen, die auf Basis von KI-generierten Ergebnissen getroffen werden, liegt beim Auftraggeber.
11. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterbringung von Leistungen, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege, Streiks, behördliche Anordnungen oder schwerwiegende Störungen der digitalen Infrastruktur.
Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung informieren. Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien.
Superintelligenz.eu
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